Schadenswiedergutmachung
Das Projekt betreut Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die nachweislich eine Sachbeschädigung in Form von Graffiti, Vandalismus etc. begangen haben.
Zum einen bieten wir Unterstützung bei der freiwilligen Wiedergutmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen durch Arbeitsleistungen bei dem geschädigten Kooperationspartner (BVG und BSR) an. Dabei wird eine zeitnahe Reaktion auf straffälliges Verhalten ermöglicht, die Voraussetzung zur Einstellung eines eventuell drohenden Strafverfahrens geschaffen und finanzielle Schwierigkeiten des Jugendlichen und-oder Jugendlichen verhindert.
Zum anderen werden bei uns Jugendliche und Heranwachsende mit einer richterlichen Weisung/Auflage nach §10/15 JGG zur Freizeitarbeit, aufgrund einer Sachbeschädigung durch Graffiti oder allgemeiner Sachbeschädigung, durch die Mitarbeiter*innen des Projekts betreut. In diesem Fall bieten wir pädagogisch betreute und unbetreute Freizeitarbeit an.
Die Arbeiten finden je nach Zuweisung am Projektstandort Hohenschönhausen oder bei unseren Kooperationspartner*innen im gesamten Stadtgebiet statt. In der projekteigenen Werkstatt in Hohenschönhausen können Holz-, Maler-, oder Renovierungsarbeiten und im Außenbereich Gartenarbeit durchgeführt werden. Außerdem legen wir einen großen Wert auf den Bezug zum Graffiti. Daher gestalten wir gemeinsam mit Kooperationspartner*innen freigegebene Wände, Schulen oder Kitas neu oder pflegen legale Graffitiwände (Halls). So bringen wir den Jugendlichen und Heranwachsenden die legale Seite des Graffitis und der Gesellschaft Graffiti im allgemeinen ein Stück näher.