SGB II §16i
Nach SGB II §16i - Teilhabe am Arbeitsmarkt können langzeitarbeitslosen Menschen je nach individuellen Voraussetzungen bis zu 5 Jahren in einem Arbeitsverhältnis gefördert werden.Wir bieten verschiedene Tätigkeitsfelder:
- Küchenhelfer_in
- Gartenhelfer_in
- Hausmeisterhelfer_in
- Reinigungshelfer_in
- Veranstaltungshelfer_in
- Helfer_in Holzwerkstatt/ Nähwerkstatt
Eine Unterstützung und Begleitung durch die Beschäftigungstrainerin und den Jobcoach des Trägers, erfolgt über den gesamten Beschäftigungszeitraum.